Die Anweisung über die Kirchlichen Zeugstücke der Katholisch-apostolischen Gemeinden aus dem Jahre 1880 beschreibt das Korporale wie folgt:
{{Zitat|Bei der heiligen Eucharistie und Kommunion, sowie bei der Darstellung des Sakraments möge auf der Mitte des Altars noch ein kleineres geweihtes Leinentuch liegen, Korporale, weiß und unverziert, außer etwa mit einem Kreuze, groß genug, um die Sakramentsgefäße darauf zu stellen.}}
[[Datei:Kelch_NAK_Akutell.JPG|thumb|Ziborium mit Korporale in der Neuapostolischen Kirche]]