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→Kollektives Arbeitsrecht
Weder das [http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz] noch das [http://de.wikipedia.org/wiki/Personalvertretungsgesetz Personalvertretungsgesetz] gelten in kirchlichen Organisationen.
Dies wurde in den § 118 Abs. 2 BetrVG und § 112 BPersVG (''lex specialis'') so geregelt. Unter lex specialis wird verstanden, dass dieser Paragraf vorrangig vor anderen Paragrafen die etwas ähnliches regeln angewendet werdenwird.
§ 118 II BetrVG: