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→Verfassung und Aufbau
Die unterste Ebene, als kleinste Einheit, ist die (Orts-)Gemeinde. Die Kirchengemeinden sind rechtlich unselbständig und werden von einem [[Vorsteher]] geleitet. Neuapostolische Kirchengemeinden haben von 10 bis zu 4000 Mitglieder, im Durchschnitt jedoch zumeist 100-300 Mitglieder.
=== Amtsträger und deren Hierachie ===
''Siehe auch Artikel: [[Amt]] und [[Amtsträger]]''
Die [[Ordination]] von Ämtern erfolgt ausschließlich durch Apostel an Männern. Die Kirche unterscheidet [[Amt]], [[Beauftragung]] und Ernennung. Beauftragungen und Ernennungen betreffen Funktionen in der Struktur (Gemeinde-, Bezirksvorsteher, Lehrtätigkeiten oder Fachrichtungen (Musik)). und setzten nur teilweise eine Ordination voraus. <ref name="amtsverstaendniss">http://www.nak.org/de/news/offizielle-verlautbarungen/article/19676/</ref>
Alle [[Amtsträger]] sind Männer und haben bis auf Einzelfälle keine theologische Ausbildung; sie arbeiten bis zur Stufe des Bezirksältesten in der Regel ehrenamtlich. Bischöfe und Apostel (Stammapostel, Bezirksapostel und Apostel) sind oftmals Angestellte der Kirche.
==== Stammapostel ====
''Siehe auch Hauptartikel: [[Stammapostel]]''
Das Zentrum des kirchlichen Lebens sind die einzelnen Gemeinden. Für die Leitung der Gemeinden werden priestlerliche Ämter als Gemeindevorsteher beauftragt. Diese Gemeindevorsteher werden von weiteren Priestern sowie Diakonen unterstützt.<ref name="amtsverstaendniss" />
=== Beauftragungen und Ernennungen ===
Die Neuapostolische Kirche kennt in der Amtsgruppe der Apostel die [[Beauftragung]] (Tätigkeit ohne Ordination) als „[[Bezirksapostelhelfer]]“; bei den priesterlichen Ämtern die Beauftragung als [[Vorsteher]] (Leiter) einer Gemeinde (regulär wird dazu ein priesterliches Amt beauftragt) bzw. eines Bezirkes (in der Regel Bezirksälteste/Bezirksevangelisten)<ref name="amtsverstaendniss" />. Eine weitere Besonderheit im Apostolat der NAK stellt der [[Stammapostelhelfer]] dar: Zur Unterstützung des amtierenden Stammapostels wird ein Apostel in diese Funktion ordiniert. In der Vergangeheit verband sich damit oft die Nachfolge des amtiernden Stammapostels.
Jeder Funktionsträger unterliegt in seinem Handeln für die Neuapostolische Kirche auch in Details oft noch den Weisungen des höhergeordneten Amts- bzw. Funktionsträgers. Während über organisatorische Fragen durchaus auch diskutiert wird, sind Fragen, die den Glaubensinhalt und die damit verbundenen Glaubenslehren betreffen, nicht ausdiskutierbar und keine Ansichtssache. Verbreitungen anderer oder verfälschter Lehren von Amtsträgern der Neuapostolischen Kirche werden nicht toleriert. So, wie das in der Regel in allen Kirchen und christlichen Glaubensgemeinschaften gehandhabt wird. In einem solchen Fall kann ein Amtsträger, wenn es zu keiner Übereinkunft kommt, sein Amt verlieren. Amtsinhaber können sich von ihrem freiwillig übernommenen Auftrag vorübergehend beurlauben lassen oder ihn niederlegen.