Die '''Suspension''' (teilweise auch Suspendierung) - '''Amtsenthebung''' - stellt eine Beugestrafe des [[Kirchenrecht|Kirchenrechts]] dar, die die Betroffenen zur Aufgabe von mit der offiziellen Kirchendoktrin unvereinbaren Auffassungen oder Verhaltensweisen bewegen soll. Sie ist der volle Entzug des Amtes (Amtsauftrages)- Amtsenthebung. Die Suspension gehört zur [[Kirchenzucht]] und wird, zumindest gegenwärtig, in den meisten apostolischen Gemeinschaften selten ausgeübt.
== Bedeutung ==