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− | Seit 2004 erkennt die Neuapostolische Kirche trinitarisch vollzogene [[Taufe]]n als vollgültig an. Zuvor war neuapostolische Lehrauffassung, dass eine nicht-neuapostolisch gespendete Taufe, da sie nicht mit apostolischer Legitimation versehen war, nicht vollgültig war und erst durch die Aufnahme das volle Mass der Gültigkeit erhielt. Bei Übertritt eines Christen aus einer anderen christlichen Gemeinschaft zur neuapostolischen Kirche wurde in der Aufnahmehandlung die Taufe bestätigt und ihr das Vollmass der Wirksamkeit verliehen. | + | Seit 2004 erkennt die Neuapostolische Kirche [http://de.wikipedia.org/wiki/Trinit%C3%A4t trinitarisch] vollzogene [[Taufe]]n als vollgültig an. Zuvor war neuapostolische Lehrauffassung, dass eine nicht-neuapostolisch gespendete Taufe, da sie nicht mit apostolischer Legitimation versehen war, nicht vollgültig war und erst durch die Aufnahme das volle Mass der Gültigkeit erhielt. Bei Übertritt eines Christen aus einer anderen christlichen Gemeinschaft zur neuapostolischen Kirche wurde in der Aufnahmehandlung die Taufe bestätigt und ihr das Vollmass der Wirksamkeit verliehen. |
== Aufnahme in der KAG == | == Aufnahme in der KAG == | ||
In den [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] gab es auch den Ritus von einer Aufnahme. Dieser bezog sich jedoch auf diejenigen Christen, welche die [[Nottaufe]] empfangen haben. Hierbei wurde die Gültigkeit der Nottaufe vor der Gemeinde bestätigt und die Aufnahme in die Kirche vollzogen. Die Liturgie kannte hierfür ein eigenes Ritual. | In den [[KAG|katholisch-apostolischen Gemeinden]] gab es auch den Ritus von einer Aufnahme. Dieser bezog sich jedoch auf diejenigen Christen, welche die [[Nottaufe]] empfangen haben. Hierbei wurde die Gültigkeit der Nottaufe vor der Gemeinde bestätigt und die Aufnahme in die Kirche vollzogen. Die Liturgie kannte hierfür ein eigenes Ritual. | ||
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Aktuelle Version vom 21. Oktober 2013, 10:39 Uhr
Die Aufnahme in die Gemeinde, kurz meist Aufnahme genannt, ist eine Handlung in der Neuapostolischen Kirche, in der ein Christ in eine neuapostolische Gemeinde aufgenommen wird.
Inhaltsverzeichnis
Heutige Definition
Christen aus anderen christlichen Gemeinschaften, deren Taufe in der Neuapostolischen Kirche anerkannt wird, erhalten bei der Aufnahme die Berechtigung, dauerhaft am Heiligen Abendmahl teilzunehmen.
Die (Voll-)Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche wird jedoch erst mit der Empfangnahme der Heiligen Versiegelung erlangt.
Katechismus
Der Neuapostolische Katechismus sagt hierzu folgendes:
Die Handlung der Aufnahme von Gästen in die Gemeinde, die in einer anderen Kirche die Heilige Wassertaufe formgerecht empfangen haben, ist als Segenshandlung zu verstehen. In ihr bekennen sich die Aufzunehmenden zum neuapostolischen Glauben und es wird ihnen der Zugang zum Heiligen Abendmahl auf Dauer eröffnet. Die Aufnahme wird im Gottesdienst vor der Abendmahlsfeier im Namen des dreieinigen Gottes vollzogen. (12.1.11)
Historie
Seit 2004 erkennt die Neuapostolische Kirche trinitarisch vollzogene Taufen als vollgültig an. Zuvor war neuapostolische Lehrauffassung, dass eine nicht-neuapostolisch gespendete Taufe, da sie nicht mit apostolischer Legitimation versehen war, nicht vollgültig war und erst durch die Aufnahme das volle Mass der Gültigkeit erhielt. Bei Übertritt eines Christen aus einer anderen christlichen Gemeinschaft zur neuapostolischen Kirche wurde in der Aufnahmehandlung die Taufe bestätigt und ihr das Vollmass der Wirksamkeit verliehen.
Aufnahme in der KAG
In den katholisch-apostolischen Gemeinden gab es auch den Ritus von einer Aufnahme. Dieser bezog sich jedoch auf diejenigen Christen, welche die Nottaufe empfangen haben. Hierbei wurde die Gültigkeit der Nottaufe vor der Gemeinde bestätigt und die Aufnahme in die Kirche vollzogen. Die Liturgie kannte hierfür ein eigenes Ritual.
Schlossen sich Menschen den katholisch-apostolischen Gemeinden an, wurden sie zunächst von einem Evangelisten unterwiesen. Konnten sie dann zur Kommunion zugelassen werden und in nächster Zeit die Heilige Versiegelung empfangen, wurden sie dem Hirtenamt übergeben. Diese sogenannte Übergabe an das Hirtenamt wurde nach einem eigens dafür in der Liturgie vorgesehenen Ritual vollzogen und kann als Vorläufer der neuapostolischen Aufnahme angesehen werden.