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Alle [[Konfessionsgruppe der Apostolischen Gemeinschaften|Apostolischen Glaubensgemeinschaften]] sind in Gemeinden organisiert. Der Umfang der eingeräumten Selbsständigkeit und Rechte, sowie die Bedeutung innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft variieren jedoch zwischen den verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften stark.
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Alle [[Konfessionsgruppe der Apostolischen Gemeinschaften|Apostolischen Glaubensgemeinschaften]] sind in Gemeinden organisiert. Der Umfang der eingeräumten Selbständigkeit und Rechte, sowie die Bedeutung innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft variieren jedoch zwischen den verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften stark.
  
 
== Theologie ==
 
== Theologie ==
 
Die Gemeinde bildet die kleinste organisatorische Einheit der Gesamtkirche. Sie ist oftmals jedoch in sich bereits als "Abbild", gewissermassen als verkleinerte Form, der Gesamtkirche zu verstehen. Oftmals entsprechen deshalb die Strukturen der Gemeinde auch in gewisser Form denen der Gesamtkirche.
 
Die Gemeinde bildet die kleinste organisatorische Einheit der Gesamtkirche. Sie ist oftmals jedoch in sich bereits als "Abbild", gewissermassen als verkleinerte Form, der Gesamtkirche zu verstehen. Oftmals entsprechen deshalb die Strukturen der Gemeinde auch in gewisser Form denen der Gesamtkirche.
  
Auch erkennt man an den Strukturen einer Gemeinde oft, welche Führungsform in der eigenen Kirchengemeinschaft praktiziert wird.
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Auch erkennt man an den Strukturen einer Gemeinde oft, welche Führungsform in der zugehörigen Kirchengemeinschaft praktiziert wird.
 
== Leitung der Gemeinde ==
 
== Leitung der Gemeinde ==
 
In nahezu allen apostolischen Glaubensgemeinschaften herrscht, wenn auch in unterschiedlichen Formen, eine hierachische Leitung vor. Eine Gemeinde wird seelsorgerisch und administrativ von einem [[Vorsteher]] geleitet. Teilweise werden sie auch kollegial geleitet ([[Hersteld Apostolisch Zendinggemeente]]) oder es haben sich neben dem Vorsteher kollegiale Gremien gebildete, welche den Vorsteher unterstützen.
 
In nahezu allen apostolischen Glaubensgemeinschaften herrscht, wenn auch in unterschiedlichen Formen, eine hierachische Leitung vor. Eine Gemeinde wird seelsorgerisch und administrativ von einem [[Vorsteher]] geleitet. Teilweise werden sie auch kollegial geleitet ([[Hersteld Apostolisch Zendinggemeente]]) oder es haben sich neben dem Vorsteher kollegiale Gremien gebildete, welche den Vorsteher unterstützen.
  
 
== Errichtung ==
 
== Errichtung ==
Gemeinden zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des zuständigen [[Apostel]]s. In der Regel werden in apostolischen Glaubensgemeinschaften keine Gemeinenden errichtet, aufgehoben oder verändert, ohne das die betreffenden Gemeinden gehört wurden.  
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Gemeinden zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des zuständigen [[Apostel]]s. In der Regel werden in apostolischen Glaubensgemeinschaften keine Gemeinden errichtet, aufgehoben oder verändert, ohne das die betreffenden Gemeinden gehört wurden.  
  
 
== Konfessionelle Besonderheiten ==
 
== Konfessionelle Besonderheiten ==
 
=== katholisch-apostolisch ===
 
=== katholisch-apostolisch ===
Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten verschiedene Gemeindeformen. So unterschieden sie u.a. zwischen Metropolitangemeinde, [[Horngemeinde]]n, etc. In der Regel wurde eine katholisch-apostolische Gemeinde von einem [[Engel (Amt)|Engel]] geleitet.
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Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten verschiedene Gemeindeformen. So unterschieden sie u.a. zwischen Metropolitangemeinde, [[Horngemeinde]]n etc. In der Regel wurde eine katholisch-apostolische Gemeinde von einem [[Engel (Amt)|Engel]] geleitet.
 
=== neuapostolisch ===
 
=== neuapostolisch ===
 
Neuapostolische Gemeinden sind ausser- wie innerkirchlich rechtlich unselbständig. Die Gemeinden haben zwar eine gewisse Autonomie in organisatorischen und seelsorgerischen Angelegenheiten, unterstehen jedoch immer der Oberaufsicht der Bezirksvorsteher, Bischöfe und Apostel. Auch besteht keine finanzielle Autonomie. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass den Gemeinden verstärkt mehr Autonomie eingeräumt wurde - jedoch ist dies in den [[Gebietskirche]]n recht unterschiedlich.
 
Neuapostolische Gemeinden sind ausser- wie innerkirchlich rechtlich unselbständig. Die Gemeinden haben zwar eine gewisse Autonomie in organisatorischen und seelsorgerischen Angelegenheiten, unterstehen jedoch immer der Oberaufsicht der Bezirksvorsteher, Bischöfe und Apostel. Auch besteht keine finanzielle Autonomie. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass den Gemeinden verstärkt mehr Autonomie eingeräumt wurde - jedoch ist dies in den [[Gebietskirche]]n recht unterschiedlich.

Version vom 15. August 2010, 13:59 Uhr

Eine Gemeinde (auch Kirchengemeinde) ist die kleinste organisatorische, mitgliedschaftlich organisierte Einheit einer Kirche oder anderen christlichen Religionsgemeinschaft. Sie ist in aller Regel territorial abgegrenzt und umfasst alle Gläubigen eines bestimmten Gebietes.

Alle Apostolischen Glaubensgemeinschaften sind in Gemeinden organisiert. Der Umfang der eingeräumten Selbständigkeit und Rechte, sowie die Bedeutung innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft variieren jedoch zwischen den verschiedenen apostolischen Glaubensgemeinschaften stark.

Theologie

Die Gemeinde bildet die kleinste organisatorische Einheit der Gesamtkirche. Sie ist oftmals jedoch in sich bereits als "Abbild", gewissermassen als verkleinerte Form, der Gesamtkirche zu verstehen. Oftmals entsprechen deshalb die Strukturen der Gemeinde auch in gewisser Form denen der Gesamtkirche.

Auch erkennt man an den Strukturen einer Gemeinde oft, welche Führungsform in der zugehörigen Kirchengemeinschaft praktiziert wird.

Leitung der Gemeinde

In nahezu allen apostolischen Glaubensgemeinschaften herrscht, wenn auch in unterschiedlichen Formen, eine hierachische Leitung vor. Eine Gemeinde wird seelsorgerisch und administrativ von einem Vorsteher geleitet. Teilweise werden sie auch kollegial geleitet (Hersteld Apostolisch Zendinggemeente) oder es haben sich neben dem Vorsteher kollegiale Gremien gebildete, welche den Vorsteher unterstützen.

Errichtung

Gemeinden zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern, ist allein Sache des zuständigen Apostels. In der Regel werden in apostolischen Glaubensgemeinschaften keine Gemeinden errichtet, aufgehoben oder verändert, ohne das die betreffenden Gemeinden gehört wurden.

Konfessionelle Besonderheiten

katholisch-apostolisch

Die katholisch-apostolischen Gemeinden kannten verschiedene Gemeindeformen. So unterschieden sie u.a. zwischen Metropolitangemeinde, Horngemeinden etc. In der Regel wurde eine katholisch-apostolische Gemeinde von einem Engel geleitet.

neuapostolisch

Neuapostolische Gemeinden sind ausser- wie innerkirchlich rechtlich unselbständig. Die Gemeinden haben zwar eine gewisse Autonomie in organisatorischen und seelsorgerischen Angelegenheiten, unterstehen jedoch immer der Oberaufsicht der Bezirksvorsteher, Bischöfe und Apostel. Auch besteht keine finanzielle Autonomie. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass den Gemeinden verstärkt mehr Autonomie eingeräumt wurde - jedoch ist dies in den Gebietskirchen recht unterschiedlich. Etwa zehn bis 25 Gemeinden bilden zusammen einen Bezirk. Die Gemeinden eines Bezirks kooperieren stark untereinander, insbesondere in der Seelsorge und bei Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und Senioren. Oftmals nimmt eine Gemeinde in einem Bezirk eine wichtigere Rolle ein und wird oftmals umgangssprachlich als "Bezirksgemeinde" bezeichnet.