Horngemeinde

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Eine Horngemeinde war eine Kirchengemeinde in den Katholisch-apostolischen Gemeinden. Horngemeinden stehen wie die vier Hörner des Brandopferaltares der Stiftshütte um den Altar der Hauptgemeinde in einer Stadt und bilden mit diesem nach katholisch-apostolischen Verständnis eine geistliche Einheit. Maximal vier Horngemeinden konnten einem Engel (auch Engel-Hirte der Allgemeinen Kirche) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein. Der Vorsteher der Horngemeinde wurde "Engel des Horns" genannt und stand in ähnlichem Verhältnis zum Engel der Hauptgemeinde.

In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.

Die Gemeinde Berlin-Nord war die erste Horngemeinde innerhalb der Katholisch-apostolischen Gemeinden. Die sieben Gemeinden in London waren je für sich eine Metropolitangemeinde und unterstanden nicht der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde darf nicht mit einer Filiale verwechselt werden.

Horngemeinden in Deutschland:

  • Hamburg-Altona
  • Hamburg-Barmbeck
  • Hamburg-Eimsbüttel
  • Hamburg-Harburg
  • Stettin-Bredow
  • Stettin-Nord
  • Stettin-Süd
  • Barmen-Rittershausen
  • Barmen-Elberfeld
  • Dresden-Neustadt
  • Dresden-Johannstadt
  • Hannover-Linden
  • Hannover-Nord
  • Breslau-Süd
  • Bromberg
  • Chemnitz-Nord
  • Frankfurt a.M-Ost
  • Königsberg-Süd
  • Leipzig-Ost

Weltweit gab es sonst nur noch 8 Gemeinden mit Horngemeinden:

  • Wien
  • Riga
  • Libau
  • Kopenhagen
  • Aarhus
  • Glasgow
  • New York
  • Chicago