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Ruhestand

Keine Änderung der Größe, 16:40, 15. Sep. 2011
Stammapostel
<blockquote>''Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres steht dem Stammapostel der Ruhestand zu. Längstens soll er seine Amtstätigkeit bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ausüben. Zur Berufung seines Nachfolgers und zur Regelung für den Fall einer vorübergehenden oder definitiven Verhinderung an der Amtsausübung kann der Stammapostel im Tresor der NAKI entsprechende
Dokumente hinterlegen. Bestätigen zwei unabhängige Ärzte eine vorübergehende Verhinderung, so öffnen die drei dienstältesten Bezirksapostel das entsprechende Dokument; stirbt der Stammapostel oder wird seine definitive Verhinderung festgestellt, istinnerhalb von sieben Tagen eine Bezirksapostelversammlung einzuberufen, die das Vermächtnis des Stammapostels zur Kenntnis nimmt und unverzüglich umsetzt.''<ref>[http://www.nak.org/fileadmin/download/pdf/Struktur_Organisation_NAK_0203.pdf nak.org - Struktur und Organisation der Neuapostolischen Kirche]</ref></blockquote>
=== Theologie ===
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