Amtskrippe
Als Amtskrippe wird im Neuapostolischen Sprachgebrauch jene zwei Amtsträger bezeichnet welche während den Sakramentalen Handlungen an Verstorbene, im so genannten Entschlafenenwesen, stellvertretend für die Verstorbenen diese empfangen.
Die Einführung dieser Vorgehensweise geht auf die Zeit um 1880 zurück. Damals schrieb Apostel Friedrich Krebs dem Apostel Georg Gustav Adolf Ruff, dass er sich Zweie nehmen soll und diesen das Heilge Mahl für die Entschlafenen reichen soll. Damals waren es jedoch noch keine Amtsträger. Diese Regelung wurde erst am 7. November 1910 bei einer Apostelversammlung in Quelle getroffen. Im Protokoll heißt es dazu unter Punkt 2:
Als 2. Punkt der Tagesordnung steht der Antrag des lieben Stammapostels dahingehend zur Beratung, daß bei der Versiegelung der Entschlafenen genau so verfahren werde wie beim Totenabendmahl, und zwar sollen nur noch 2 Amtsgefäße als Körbe dienen, in diese wird die Versiegelungshandlung gelegt für die Entschlafenen, welche von den einzelnen Gliedern im Geiste zugeführt sind.