Mutterkreuz

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Beispiel für ein Mutterkreuz Dritter Klasse (Amtliches Dokument, aus diesem Grund gemeinfrei)

Das Mutterkreuz oder Ehrenkreuz der Deutschen Mutter war eine Ehrenauszeichnung die von Adolf Hitler am 16. Dezember 1938 gestiftet wurde. In der Begründung für diese Einführung standen folgende Worte: "Als sichtbares Zeichen des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter."

Vorgeschichte

Das Mutterkreuz wurde als Ehrentitel für die deutsche Mutter eingeführt, um sie in das nationalsozialistische Frauenbild zu pressen. Daneben wurde auch der Muttertag eingeführt. Das Kreuz an sich wurde nach dem Vorbild der französischen Médaille d'honneur de la Famille française entwickelt.

Vorgaberichtlinien

Die Verleihungsvoraussetzungen des Ehrenkreuzes der Mutter unterlagen der damaligen Ideologie und hatten drei Tatbestandsmerkmale. Dabei waren nicht nur gewisse Merkmale der Mutter zu beachten, sondern auch die ihrer Eltern. Demnach konnte man das Mutterkreuz erhalten, falls:

  • a) die Eltern der Kinder „deutschblütig“ und „erbtüchtig“ waren,
  • b) die Mutter der Auszeichnung würdig war (d.h. „erbgesund“, „anständig“ und „sittlich einwandfrei"), [1]
  • c) die Kinder lebend geboren worden waren. [2]

Einteilung des Ehrenkreuzes

Es gab folgende Einteilung des Ehrenkreuzes.

  • a) dritte Stufe erhalten, wenn sie vier oder fünf Kinder hatte,
  • b) zweite Stufe erhalten, wenn sie sechs oder sieben Kinder,
  • c) erste Stufe erhalten, wenn sie acht oder mehr Kinder hatte.[3]

Bezug zur Zeitschrift Unsere Familie

In der Zeitschrift Unsere Familie wurden während der Jahre 1938 bis 1942 in einer eigenen Rubrik die ausgezeichneten Mütter mit einem Foto abgedruckt und besonders gewürdigt. Diese Rubrik ist durchaus mit der späteren Rubrik Wir gratulieren vergleichbar.

Siehe auch

Weblinks

Referenzen

  1. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 2
  2. Carolin Brendel, Die deutsche Frau und ihre Rolle im Nationalsozialismus auf Shoa.de
  3. Satzung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter vom 16. Dezember 1938, Reichsgesetzblatt Nr. 224 vom 24. Dezember 1938, Artikel 3