Nottaufe: Unterschied zwischen den Versionen

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(Nottaufe nach Apostolischer Liturgie 1904)
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(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein [[Diakon]] oder [[Diakonissin]], Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werden.)
 
(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein [[Diakon]] oder [[Diakonissin]], Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werden.)
  
Der Handelnde hebt heilige, bittende Hände auf, sagend:
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Der Handelnde hebt heilige, bittende Hände auf, sagend: ''Lieber Vater, der du deinen [[Apostel]]n Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern. Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. Amen.''
Lieber Vater, der du deinen [[Apostel]]n Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern. Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. Amen.
 
  
Unter Zugrundelegung des [[Apostolicum|Apostolischen Glaubensbekenntnis]]ses in Gegenwart der [[Taufzeuge]]n spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (der Name so und so):
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Unter Zugrundelegung des [[Apostolicum|Apostolischen Glaubensbekenntnis]]ses in Gegenwart der [[Taufzeuge]]n spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (der Name so und so): ''Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.''
Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
 
  
 
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Nachdem die Handlung vollzogen, ist mit einem Dankgebete und [[Segen]] die Handlung zu schließen.
  
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Diese Handlung ist baldmöglichst dem Priester, [[Älteste|Aeltesten]] oder [[Bischof]] zu melden, mit der Angabe des Namens und der gegenwärtig gewesenen Zeugen.
  
Der Priester, Aelteste oder Bischof, in dessen Gemeinde die Handlung geschehen, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte:
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Der Priester, Aelteste oder Bischof, in dessen Gemeinde die Handlung geschehen, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte: ''Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja.''
  
Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja.
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Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt: ''Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen.
 
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Ertheilt dann hierzu den Segen.''
Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt:
 
Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen.
 
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[[Kategorie: Sakrament]]
 
[[Kategorie: Sakrament]]

Version vom 29. April 2011, 00:09 Uhr

Die sogenannte Nottaufe („Taufe in Notfällen“) darf als außerordentlicher Taufspender jeder Christ (nach anderen theologischen Auffassungen sogarar jeder ungetaufte Mensch mit der richtigen Intention) durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen Lebensgefahr besteht, dieser um die Taufe bittet – oder im Falle eines neugeborenen Kindes stellvertretend seine Eltern – und ein ordentlicher Taufspender (wie insbesondere in ein Priester) nicht rechtzeitig herbeigeholt werden kann.

Der Begriff „Nottaufe“ hat sich eingebürgert, teilweise wird stattdessen aber von einer „Taufe in Notfällen“ o. ä. gesprochen, um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um eine gültige christliche Taufe handelt.

Wird bei Lebensgefahr Priester zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.

Nottaufe nach Apostolischer Liturgie 1904

Wortlaut zur Nottaufe Apostolischer Liturgie 1904 (Abschrift aus dem Apostolischen Gesangbuch nebst einer kurzen Anleitung für den Gottesdienst. Vierte vermehrte Auflage 1904)

Nothtaufe.

(Sollte ein Kind plötzlich erkranken, so daß kein Priester früh genug zur Stelle sein kann, so ist es rathsam, daß ein Diakon oder Diakonissin, Vater oder Mutter zur Vollziehung des Aktes herangezogen werden.)

Der Handelnde hebt heilige, bittende Hände auf, sagend: Lieber Vater, der du deinen Aposteln Macht und Auftrag gegeben hast zu taufen und durch sie allen Bischöfen, Aeltesten und Priestern. Da uns nun der Weg in deiner heiligen Ordnung aufzugehen nicht möglich, so siehe in Gnaden auf uns nieder und laß diese Handlung, die wir in deinem Namen und Auftrage deiner Apostel vollziehen, mit dem Segen des Erfolges gekrönet sein. Amen.

Unter Zugrundelegung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses in Gegenwart der Taufzeugen spricht der Handelnde oder die Handelnde. Nachdem die Namen genannt (der Name so und so): Ich taufe dich im Auftrage des Apostels im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Nachdem die Handlung vollzogen, ist mit einem Dankgebete und Segen die Handlung zu schließen.

Diese Handlung ist baldmöglichst dem Priester, Aeltesten oder Bischof zu melden, mit der Angabe des Namens und der gegenwärtig gewesenen Zeugen.

Der Priester, Aelteste oder Bischof, in dessen Gemeinde die Handlung geschehen, läßt im Dienste oder im Hause den Handelnden und Zeugen vortreten und fragt sie vor Gottes Angesichte: Bekennet ihr hier als Zeugen vor dem Amte und dem Angesichte Gottes, daß dieses Kind wahrhaftig getauft ist im Auftrage des Apostels und im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, so bezeuget solches mit einem lauten Ja.

Nachdem spricht der Priester oder dort stehendes Amt: Dann bestätige ich an des Apostels Statt diese Handlung im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. Ertheilt dann hierzu den Segen.