Segensgebetsdebatte 2014

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Unter Segensgebetsdebatte 2014 werden die Vorfälle und Reaktionen um ein im Juli 2014 abgesagtes Segensgebet für ein homosexuelles Paar in der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenahn (Gebietskirche Norddeutschland) zusammengefasst.

Ablauf

Juli 2014

Logo der Regenbogen-NAK

Am 19. Juli 2014 wollte ein homosexuelles männliches Paar der neuapostolischen Gemeinde Bad Zwischenahn bei Oldenburg das Angebot eines Segensgebets für ihre eingetragene Partnerschaft wahrnehmen. Dieses Gebet sollte von dem Hauspriester in Anwesenheit von Gästen in der Kirche Bad Zwischenahn stattfinden. Drei Wochen vor dem geplanten Termin erhielt der zuständige Hauspriester des Paares von der Gemeinde- und Bezirksleitung die Anweisung das Segensgebet nicht durchzuführen, da sich angeblich Gemeindemitglieder beschwert und sogar mit Austritt gedroht hätten, sollte ein Gebet stattfinden.

Der ehemalige Hauspriester des Paares berichtete dem Webmagazin glaubenskultur, dass es sich jedoch tatsächlich nur um einen Diakonen handelte, "der ursprünglich aus dem Westafrikanischen Togo stammt, der sein Unverständnis für die geplante Feier ausgedrückt hat – „was wir ihm nicht mal verübeln, weil er es nicht anders kannte“, erzählt der Seelsorger. Viel schlimmer sei es dann gewesen, dass behauptet wurde „es hätten sich noch mehr Geschwister aufgeregt und obwohl ich zwei Drittel der Geschwister betreut habe, wüsste ich von niemandem.“ Er widerspricht damit der Darstellung des Bezirksapostels.[1]"

Eine Klärung des Sachverhalts innerhalb der Gemeinde war nach Auskunft von Regenbogen-NAK wegen Widerstands auf der Gemeinde- und Bezirksebene nicht möglich. Ein von Kirchenseite angebotener Kompromiss, dass ein Gebet in der Wohnung des Paares durchgeführt werden könne, wurde kurze Zeit später vom Paar abgesagt:

„Doch dann kommt ihnen zu Ohren, dass in einer Ämterstunde in Reaktion auf die Vorfälle Bibelstellen zitiert worden wären, die belegen sollen, dass Homosexualität nicht Gott gewollt ist. In einem anderen Gespräch wird von hochrangigen Amtsträgern erörtert, dass es auch schon Fälle gegeben habe, in denen Homosexualität heilbar war. Das sitzt dann doch zu tief. Wolfgang und Robert sind enttäuscht vom Verhalten der Amtsträger. Sie sagen das Segensgebet ab.[2]

Bezirksapostel Rüdiger Krause erläuterte zum Vorfall, dass es es ein Paar sei, "von dem ein Lebenspartner in der Gemeinde bis vor einigen Jahren als Priester diente und gemeinsam mit seiner Frau auch den Segen zur silbernen Hochzeit empfangen hat. Anschließend hat sich" der Bruder "zu seiner Homosexualität bekannt und ging die neue Lebenspartnerschaft ein. Das Gebet für die Partnerschaft wurde dem Paar zugesagt.[3]" Beide sollten das Gebet in der Kirche erhalten. Daraufhin kam es in der Gemeinde zu Unruhe, die den Gemeindefrieden nachhaltig störte, so dass mit dem Paar gesprochen wurde. Das Paar war damit einverstanden, dass das Segensgebet in private Räume verlegt werden solle. Wenige Tage später, so Bezirksapostel Krause, sagte das Paar das Gebet ab.

Der Hauspriester des Paares gab infolge dessen sein Amt zurück. Unterstützer des Paares trugen in folgenden Gottesdiensten den Button der Regenbogen-NAK Gemeinde ist bunt.[4] Gegenüber Glaubenskultur widersprach der ehemalige Hauspriester später der Meldung des zuständigen Bischofs Beutz auf facebook, dass er sein Amt auch aus anderen Gründen niedergelegt hätte:

„Bischof Beutz hat bei Facebook auf den Artikel gepostet, dass es für mich noch mehr Gründe gab, aber das stimmt nicht. Intėressanter Weise hat er sich noch nie mit mir darüber unterhalten. da siėht man wie die sich das jetzt zurechtlegen.[5]

Bezirksapostel Rüdiger Krause

Kurze Zeit später veröffentlichte Bezirksapostel Rüdiger Krause ein Rundschreiben, in welchem er die Segensgebete zukünftig als Partnerschaftsgebete betitelt haben will und diese grundsätzlich nicht in Kirchen stattfinden dürften. Inhaltlich soll bei den sogenannten Partnerschaftsgebeten nicht der Segen Gottes gespendet, sondern um den Segen Gottes für das Paar gebetet werden. Weiterhin dürfen solche Gebete nicht im Internet bekanntgegeben oder darüber berichtet werden, damit Kirchenmitglieder in Afrika und anderen Teilen der Welt nicht in Gefahr gebracht würden.

„Die Begrifflichkeit "Segensgebet" und die Berichterstattung im Internet vermitteln den Eindruck, die Neuapostolische Kirche würde gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen Segen spenden. Dies ist nicht der Fall. Insofern ist der Begriff "Segensgebet" irreführend. Daher verwende ich in der Zukunft den Begriff "Partnerschaftsgebet".[6]

In seinem Schreiben verwies Bezirksapostel Krause auch darauf, dass "praktizierte Homosexualität" in der Neuapostolischen Kirche nicht gut geheißen würde. Weiterhin hält er fest:

„Homosexuellen Brüder und Schwestern sollen keine Nachteile bei der seelsorgerischen Versorgung erfahren. Unser Bemühen geht dahin, die Geschwister in die Gemeinde zu integrieren. Ihnen soll mit Wertschätzung und geschwisterlicher Liebe begegnet werden, wie allen anderen Geschwistern auch. Damit einher geht auch eine würdevolle Behandlung des Anliegens nach einem Partnerschaftsgebet. Andererseits sind auch alle Empfindungen anderer Geschwister der Gemeinde zu berücksichtigen. Es macht wenig Sinn, innerhalb der Gemeinde aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung in Europa zu diesem Thema eine Diskussion zu führen, die die Gemeinden womöglich spaltet.[7]

Nachfragen von Seiten der Regenbogen-NAK führten nach deren Aussagen zu keinen neuen Ergebnissen, Richtigstellungen oder Änderungen der Äußerungen von Seiten des Bezirksapostels. Der Bezirksapostel erläuterte rückblickend, dass während der Gespräche nicht zwischen Gebet und Segen unterschieden wurde und der Vorwurf, die Neuapostolische Kirche würde den Segen verweigern, demnach nicht gerechtfertigt wäre, weil in der Richtlinie Segensgebete für homosexuelle Paare von einem "Gebet um Segen, Gottes Schutz, Hilfe und Begleitung" die Rede sei und nicht von einer Segensspendung[8].

November 2014

Diese Ereignisse und Reaktionen wurden erst am 25. November 2014 bekannt, als Regenbogen-NAK nach mehreren versuchten Klärungsgesprächen mit der Kirchenleitung keine Einigung erzielen konnte und die Geschehnisse auf ihrer Homepage und im Internet bekannt machte:

„Sowohl die von Bezirksapostel Krause eingeführten Sonderregelungen als auch die im Schreiben gemachten Äußerungen hält die Regenbogen-NAK für nicht hinnehmbar. Das Segensgebet für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wird in der hier vorliegenden Form gegenüber den anderen Bezirksapostelbereichen deutlich abgewertet. Zudem dringen durch die Formulierungen des Bezirksapostels rückschrittliche Tendenzen in der Haltung gegenüber Homosexualität, die uns besorgt stimmen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die NAK Norddeutschland die Richtlinie in den genannten Punkten überarbeitet.“

Binnen weniger Stunden wurde die Meldung massiv verbreitet, so dass sogar der Webserver der Regenbogen-NAK mehrfach nicht erreichbar war. In den sozialen Netzwerken wurde heftige Kritik an der Arbeitsweise der Gemeinde-, Bezirks- und Gebietskirchenleitung geübt, in einzelnen Fällen wurden die geäußerten Haltungen aber auch unterstützt oder darauf verwiesen, dass die Eskalation vor Ort durch Fehler auf beiden Seiten eingetreten sei.[9]

Noch am selben Tag veröffentlichte Bezirksapostel Rüdiger Krause ein Rundschreiben, wo er die Geschehnisse aus seiner Sicht und Erleben darstellte. Demnach hielt er fest, dass die Brüder vor Ort von der Ausnahme eines Segensgebets vorerst Gebrauch gemacht hatten, aber aufgrund der erheblichen Unruhen auf die grundsätzliche Form zurückgewichen sind. Der Bezirksapostel stünde nach wie vor hinter dieser Entscheidung. Er hält aber weiterhin fest, dass es nicht die Absicht der Kirche ist, dass Gebet in Frage zu stellen.[10]

Auf den Einwurf Homosexualität sei unveränderbar und eine göttliche Eigenschaft habe der Bezirksapostel, wie er selber berichtete, gesagt, dass er ungeachtet des Vorfalls in Bad Zwischenahn der Meinung sei, dass Wechsel zwischen Heterosexualität zu Homosexualität und umgekehrt gäbe. Er führte dazu eine Ausarbeitung des deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft an, welche auch online abrufbar sei. Ungeachtet dessen sei ihm aber auch klar, "dass es natürlich auch Menschen gibt, die in ihrer homosexuelle Orientierung endgültig festgelegt sind." Die Entscheidung, dass Bezirksapostel Krause keine Veröffentlichung im Internet wolle, bestätigte er abermals mit Blick auf die Situation in Afrika, wo er aus Berichten von anderen Bezirksaposteln weiß, dass Mitglieder der Kirche Repressalien erleiden müssen, weil die Kirche die Möglichkeit des Segensgebets anbietet. Krause kann demnach den Willen nach einer Veröffentlichung von Segensgebeten für homosexuelle Paare nicht teilen:

„Ich habe in dieser Diskussion betont, dass ich eine solche Haltung nicht akzeptiere, andererseits aber diese Länder in Fragen der Homosexualität selbst zu einer Harmonisierung kommen müssen und ich eine solche nicht auf dem Rücken unserer Geschwister austragen will. Dies ist im Übrigen auch die Haltung unseres Stammapostels.“

Auch zwei Tage nach der Veröffentlichung des Artikels durch Regenbogen-NAK ließ die Kritik im Internet nicht nach. Inhaltsschwerpunkte waren nach wie vor die fehlende Nächstenliebe in der Gemeinde und der Kirchenleitung sowie die Entscheidungen der Leitungsebenen. Die wenigen Gegenstimmen kritisieren unter anderem, dass die Geschehnisse vor Ort nur unzureichend bekannt wären und man sich deshalb kein Urteil bilden solle. Regenbogen-NAK reagierte am 27.11.2014 auf einige polemische Beiträge auf facebook:

„Wir danken für die zahlreichen Reaktionen, die großartige Unterstützung und die lebendige Diskussion. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir immer einen gemäßigten Umgangston wahren und darauf achten sollten, niemanden persönlich anzugreifen, zu beleidigen oder bloßzustellen. Jeder darf seine Meinung äußern, aber dies sollte im christlichen Sinne und wohlwollenden Umgang geschehen.[11]

Zum Hintergrund

„Seit fünf Jahren haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ein Segensgebet von einem Amtsträger der Neuapostolischen Kirche für ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe zu erhalten. Dabei wird kein trinitarischer Segen gespendet, sondern lediglich um den Segen Gottes für das Paar gebetet. Segensgebete können in privaten Räumen oder auf dem Standesamt, in der Regel auch in Kirchenräumen stattfinden. Das erste Segensgebet fand 2009 in der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen statt. Im Auftrag des Stammapostels Wilhelm Leber erarbeitete der damalige Bezirksapostel Armin Brinkmann eine Regelung für die Umsetzung eines solchen Gebets. In der Folge übernahmen andere Bezirksapostel die Regelung und schufen so die Möglichkeit für Segensgebete in ihren Arbeitsbereichen. Zahlreiche Paare in Europa, Südafrika, Nord- und Südamerika konnten seither ein Segensgebet für ihren gemeinsamen Weg erhalten.[12]

Weblinks

Referenzen

  1. glaubenskultur.de - Bezirksapostel Krause nach Segensgebets-Vorfall in Bad Zwischenahn unter Druck, zuletzt abgerufen am 27.11.2014
  2. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  3. Rundschreiben des Bezirksapostels Rüdiger Krause vom 25. November 2014 zum Thema Partnerschaftsgebete für eingetragene homosexuelle Paare
  4. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  5. glaubenskultur.de - Bezirksapostel Krause nach Segensgebets-Vorfall in Bad Zwischenahn unter Druck, zuletzt abgerufen am 27.11.2014
  6. Rundbrief Rüdiger Krause zum Thema "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften" vom 23. Juli 2014
  7. Rundbrief Rüdiger Krause zum Thema "Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften" vom 23. Juli 2014
  8. Rundschreiben des Bezirksapostels Rüdiger Krause vom 25. November 2014 zum Thema Partnerschaftsgebete für eingetragene homosexuelle Paare
  9. facebook.de - Berichterstattung und Posts auf facebook, zuletzt abgerufen am 25.11.2014
  10. Rundschreiben des Bezirksapostels Rüdiger Krause vom 25. November 2014 zum Thema Partnerschaftsgebete für eingetragene homosexuelle Paare
  11. https://www.facebook.com/regenbogennak/photos/a.212621688891405.1073741828.201743953312512/388907977929441/?type=1 facebook.de - REgenbogen-NAK, Bericht vom 25.11.2014], zuletzt abgerufen am 27.11.2014
  12. regenbogen-nak.org - Rückschritte in der Haltung zur Homosexualität, zuletzt abgerufen am 25.11.2014