Eine '''Horngemeinde''' war eine Kirchengemeinde in den [[KAG|Katholisch-apostolischen Gemeinden]], welche keinen eigenen Engel als Episkopat hatte. Maximal vier Horngemeinden konnten einen Engel (auch Engel-Hirte der [[Allgemeine Kirche|Allgemeinen Kirche]]) und damit einer Hauptgemeinde unterstellt sein.
In einer Horngemeinde konnte ein Beauftragter Engel oder sogar ein Nächstbeauftragter Engel als Vorsteher dienen. Dieser und alle weiteren Diener unterstanden jedoch dem Engel-Hirten aus der Hauptgemeinde. Eine Horngemeinde musste jedoch nicht zwingend kleiner sein als die Hauptgemeinde.