Aussonderung zum Apostelamt

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Unter der Aussonderung zum Apostelamt ist in der Geschichte der apostolischen Bewegung die Amtseinführung und Aufnahme der Tätigkeit in apostolischer Vollmacht eines Apostels zu verstehen.

Ursprung

Die Aussonderung zum Apostelamt begründet sich auf den Ereignissen des 14. Juli 1835. Nachdem alle zwölf Apostel bezeichnet, d.h. als solche prophetisch bzw. durch den Heiligen Geist als Apostel berufen waren, wurden sie an diesem Datum "ausgesondert". Die Aussonderung war die Amtseinführung durch die Handauflegung sämtlicher in London bereits eingesetzten Engel und Erzengel. Es handelte sich dabei um Engel der sieben Gemeinden in London - als Symbol für die ganze Christenheit - und wurde in der Londoner Zentralkirche durchgeführt.

Dieser Vorgang wurde nicht als Ordination verstanden, sondern als Aussonderung der Apostel in dem Sinn, dass sie von allen untergeordneten Funktionen befreit wurden, die sie hier und da noch in den Gemeinden ausgeübt hatten. Mit dieser Segenshandlung bekräftigten die bereits unter Aposteln gesammelten Christen hiermit ihre Überzeugung, dass Christus seine Kirche fortan durch Apostel lenken wolle.

Entwicklung unter Schwarz

1872 war es in der Person des Apostels Friedrich Wilhelm Schwarz ein Apostel, der einen neuen Apostel, Friedrich Wilhelm Menkhoff, „aussonderte“, und so nahm die Aussonderung eines Apostels im neuapostolischen Sprachgebrauch allmählich den Charakter einer Ordination an. Auch die prophetische Rufung entfiel einige Jahre später komplett.

Gegenwart

Im neuapostolischen Sprachgebrauch entfällt diese Unterscheidung zwischen Ordination und Aussonderung im Laufe der Jahre. So heisst es im neuapostolischen Katechismus:Der Stammapostel ordiniert die Apostel.[1] Jedoch taucht der Terminus der Aussonderung zum Apostelamt bis in die Gegenwart im neuapostolischen Schrifttum auf.

Siehe auch

Einzelnachweise