Bundesangestelltentarifvertrag
Der Bundesangestelltentarifvertrag regelte regional die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Nach den Grundsätzen dieses Vertrages wurden auch die Apostel und Angestellten der Apostolischen Gemeinschaft bezahlt.
Der Vertrag besaß seine feste Gültigkeit vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005. Teilweise wurde der Vertrag vorübergehend bis zum Anfang des Jahres 2010 für die Bereiche Hessen und Berlin beibehalten. Später wurde er durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ersetzt.
Inhaltsverzeichnis
Entgeltstruktur des BAT
Vergütungsgruppe
Die Mitarbeiter je nach Tätigkeitsfeld einer bestimmten Vergütungsgruppe eingeordnet. Nach dieser richtet sich die Höhe des Gehaltes.
Entgeltgruppen wurden mit den römischen Ziffern X bis I klassifiziert. Dabei galt X als niedrigste Bezahlstufe und I als die höchste Bezahlstufe.
Grundgehalt
Ein weiterer Teil des Vertrages sind die Vergütungstabellen, die abhängig von jeweiligen Vergütungsgruppe sind. Je nach erreichter Stufe erhielt ein Angestellter ein Grundgehalt. Die sich teilweise auch nach dem jeweiligen Alter ausgerichtet hat.
Ortszuschlag
Der Ortszuschlag richtet sich nach dem Familienstand des Angestellten. Dieser wird in folgende Klassen eingeteilt.
- ledig
- verheiratet/verpartnert und ein Kind
- verheiratet/verpartnert und mehr als ein Kind
Der Ortszuschlag ist insofern die Entsprechung des Familienzuschlages bei Beamten.
Weitere Zulagen
Weitere Zulagen sind: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise für Sonntags- oder Nachtarbeit, Trennungsgeld.