Eigenverantwortung
Als Eigenverantwortung versteht man im neuapostolischen Sprachgebrauch den Gedanken und Wunsch des Stammapostel Hans Urwyler, dass die Eigenverantwortung jedes Menschen unangetastet bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des Begriffes
Stammapostel Hans Urwyler läutete mit dem Begriff Eigenverantwortung in den 1980-er Jahren eine Wende in der Führung der Kirchenmitglieder durch die Kirche sowie in der Seelsorge ein. Bis dahin galt die Annahme, dass ein gläubiger neuapostolischer Christ in wichtigen Entscheidungen den Vorangänger um Rat fragen sollte, sowie dieser auch im Einklang der Lehre das Leben des Christen bestimmte. Diese überspitzte Nachfolge wollte Stammapostel Urwyler auf ein christliches Niveau herabsenken. Besonders im Bezug auf den Ausschluss vom Abendmahl bei schwerwiegenden Sünden (auch Konkubinat und Homosexualität) ging Stammapostel Urwyler in diesem Zusammenhang ein:
„Vielleicht genießt ein Gotteskind das Heilige Abendmahl, das in der Gemeinde einen guten Ruf hat, innerlich aber absolut nicht in der Herzensstellung und Gesinnung Jesu steht. Auf der anderen Seite genießt ein Gotteskind das Heilige Abendmahl, dessen Veranlagung und Schwächen etlichen bekannt sind. Es kommt aber reumütig und tief demütig zum Altar und kann dadurch würdig daran teilnehmen … Soll man ein solches Gotteskind nun vom Heiligen Abendmahl ausschließen? … So ist die Verantwortung über die Teilnahme der Geschwister am Heiligen Abendmahl nicht dem Stammapostel, den Aposteln und Amtsträgern überlassen; wir können nicht über die Würdigkeit und Unwürdigkeit der Geschwister entscheiden. Vielmehr ist jeder Einzelne für sich selbst verantwortlich; er muss die Folgen seines Verhaltens tragen.[1]“
Jedoch musste er kurz darauf sein Amt aus gesundheitlichen Gründen zurück legen. Der Gedanke der Eigenverantwortung wurde jedoch im Kreise der Amtsträger und teilweise der Geschwister nicht immer positiv aufgenommen, manche wandten sich gegen diese Bewegung.
Der folgende Stammapostel Richard Fehr führte die Öffnung nach innen und außen weiter.
"lm Kreis der Bezirksapostel habe ich dann gesagt: den schmalen Weg müssen wir gehen, dabei bleibt es. Aber er ist so eng geworden. Nehmt nun die Hacke in die Hand und graset rechts und links all das weg, was zugewachsen ist. Durch menschliche Regeln und Gebötlein wurde der schmale Weg noch schmaler gemacht. Wenn das überflüssige Gras alles weg ist, ist der schmale Weg breit genug. Zum Beispiel: wer damals einen Fernseher hatte, ins Kino ging oder einen Bart trug, bekam kein Amt! Es gab ziemlich viele solcher Auswüchse. Das war nicht Gottes Weg. Wenn das damals anders gewesen wäre, hätten wir jetzt 15 und nicht nur 11 Millionen Geschwister."[2]
Die 1997 unter Richard Fehr erarbeiteten "Hausregeln für die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche" halten im Kapitel "Der neuapostolische Christ in Ehe, Familie, Gemeinde und Gesellschaft" fest:
„Unter Eigenverantwortung verstehen wir die Verantwortlichkeit des Menschen für sein Tun und Lassen vor Gott und vor sich selbst. Mit dem Recht der freien Willensentscheidung verbunden ist die Pflicht des Menschen, Gott Rechenschaft abzulegen. Zwar kann jeder sein Tun und Lassen frei bestimmen; dies heißt aber nicht, dass er auch selbst entscheiden kann, was Sünde ist und was nicht. Durch die Belehrung aus dem Heiligen Geist wächst die Erkenntnis, wie man handeln muss, um Gottes Wohlgefallen auf sich zu ziehen. Jeder neuapostolische Christ besitzt das Recht, sich mit all seinen Sorgen an die Amtsträger zu wenden und um Rat und Fürbitte nachzusuchen. Das Handeln nach empfangenem Rat enthebt den Einzelnen aber nicht seiner Verantwortung.“
Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche
In den Richtlinien für die Amtsträger der Neuapostolischen Kirche aus 1993 steht auf Seite 109 unter Punkt 6.11:
Eigenverantwortung
Wir belehren und beraten die uns anvertrauten Seelen im Sinne der Jesulehre. Es geht nicht darum, die Geschwister zu bemuttern oder gar zu bevormunden.
Jeder neuapostolische Christ hat seinen freien Willen und demzufolge auch die dazu gehörige Eigenverantwortung.
Aufgabe des Amtsträgers ist, den zu betreuenden Geschwistern den Willen Gottes kundzutun.
Auch bei besonderen Fällen wollen wir uns nicht verächtlich äußern, sondern den Betroffenen aus den Geist Christi heraus den Weg zur Hilfe anzeigen.
Der erste und zweite Absatz der Richtlinien wurde im November 2003 durch eine Änderungsmitteilung wie folgt ersetzt:
Unter Eigenverantwortung verstehen wir die Verantwortlichkeit des Menschen für sein Tun und Lassen vor Gott und vor sich selbst. In dem Zusammenhang wird auf die Hausregeln verwiesen, die weitere Ausführungen zu diesen Thema enthalten.
siehe auch
Referenzen
- ↑ Rundschreiben des Stammapostels Urwyler "Gedanken zur Belehrung der Geschwister betreffend Konkubinat, Homosexualität und den bisher damit verbundenen Ausschluss vom Heiligen Abendmahl" aus 1986
- ↑ mediasinres.net -